Verbraucherschutz engagiert sich im Mobilfunk

4. September 2009

Die Vertragsbedingungen einiger Mobilfunkanbieter waren Verbraucherschützern schon länger ein Dorn im Auge, nun hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gerichtlich Erfolg im Kampf gegen einige Klauseln. So soll beispielsweise eine einseitige Kündigung des Anbieters wenn der Kunde neuen Vertragsbedingungen widerspricht nicht mehr möglich sein.

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